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   BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01   

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https://dejure.org/2001,2718
BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01 (https://dejure.org/2001,2718)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2001 - 2Z BR 6/01 (https://dejure.org/2001,2718)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2001 - 2Z BR 6/01 (https://dejure.org/2001,2718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bauunterlagenherausgabepflicht des "Bauträger-Verwalters"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Bauträger; Herausgabe von Bauunterlagen; Gewährleistungsansprüche

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § 675; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667, § 675; WEG § 26
    Herausgabepflichten des ausgeschiedenen "Bauträger-Verwalters"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgermaßnahme: Müssen Bauunterlagen herausgegeben werden? (IBR 2001, 424)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 238/00
  • LG München I - 1 T 17783/00
  • BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1667
  • NZM 2001, 469
  • ZMR 2001, 819
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85

    Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01
    Darüber hinaus muss der ausgeschiedene Verwalter, der zugleich Bauträger war, auch die Bauunterlagen herausgeben, soweit sie die Errichtung der Wohnanlage betreffen und insbesondere für Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche gegenüber den am Bau Beteiligten von Bedeutung sind (OLG Hamm NJW-RR 1988, 268; Staudinger/Bub WEG § 26 Rn. 403a).
  • BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96

    Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01
    Dazu gehören alle Unterlagen, die aus der Geschäftsbesorgung für die Wohnungseigentümer entstanden sind (BayObLG WuM 1996, 661 f. m.w.N.).
  • RG, 04.12.1900 - II 238/00

    Dinglicher Vertrag zu Gunsten Dritter; Überbau

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01
    LG München I - 1 T 17783/00; AG München 481 UR II 238/00.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 20 W 517/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des ehemaligen Verwalters zur Herausgabe

    Dies gilt nach § 402 BGB jedenfalls dann, wenn der Bauträger-Verwalter die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des in seinem Namen errichteten Objekts im Rahmen der Veräußerung der Wohneinheiten an die Erwerber abgetreten hat (vgl. im Einzelnen Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 106; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 403 a; vgl. auch Riecke/Schmid/Abramenko, a.a.O., § 26 Rz. 74; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 105; Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 3 Rz. 43 ff; Köhler ZWE 2002, 255, 257; Müller ZWE 2002, 391, 395, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Hamm OLGZ 1988, 29; BayObLG NZM 2001, 469).

    Bei dieser besonderen Fallgestaltung kann ein Verschaffungsanspruch im Hinblick auf die §§ 402, 444 BGB a. F. auch dann bestehen, wenn der Bauträger-Verwalter sich nicht oder nicht mehr im Besitz dieser Unterlagen befindet (so OLG Hamm OLGZ 1988, 29; OLG Köln BauR 1980, 263; vgl. auch BayObLG NZM 2001, 469; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 403 a).

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 146/03

    Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter nach

    Dazu gehören alle Unterlagen, die aus der Geschäftsbesorgung für die Wohnungseigentümer entstanden sind (BayObLG NZM 2001, 469).
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